1. | Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Eintrittserklärung. |
2. |
Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beträge treten zu sofort in Kraft. |
3. Monatsbeiträge |
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Kinder und Jugendliche vor vollendetem 18. Lebensjahr
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6,-- Euro |
Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
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11,-- Euro |
Ehrenmitglieder
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beitragsfrei |
Familienbeitrag, max. 2 Erw und mindestens 3 Personen
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17,50 Euro |
Auszubildende, Studenten ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 23. Lebensjahr
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7,-- Euro |
Passive Mitglieder
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4,-- Euro |
Vorstandsmitglieder
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4,-- Euro |
Hobbysparte (ermäßigter Beitrag)
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6,-- Euro |
Eltern Kind (begleitende Person)
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4,-- Euro |
Trainer und Übungsleiter
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4,-- Euro |
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt 10,00 Euro je Mitglied bzw. Familie. Treten Familienmitglieder nicht zum selben Zeitpunkt ein, so wird die Eintrittsgebühr mehrfach erhoben.
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Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt werden und gelten jeweils bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Der Anspruch muss mit entsprechenden Unterlagen bei Antragstellung und jeweils zum 01. Januar eines Folgejahres, für das die Ermäßigung in Anspruch genommen werden soll, nachgewiesen werden. Darüber hinaus kann der geschäftsführende Vorstand auf Antrag Beitrittsermäßigungen in besonderen Fällen gewähren. |
4. |
Veränderungen der persönlichen Angaben, wie Anschrift und Bankverbindung, sowie die Änderung des Beitragsstatus sind unverzüglich mitzuteilen.
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5. |
In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportverbandes enthalten.
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6. |
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Banklastschriftverfahren jeweils zum 01. Januar und 01. Juli eines Jahres für 6 Monate im Voraus.
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7. |
Bei Rechnungsstellung (Beitrag) werden 3,-- Euro Bearbeitungsgebühr pro Erhebung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn der Bankeinzug retourniert wird. Die entstehenden Bankgebühren gehen ebenfalls zu Lasten des Mitglieds.
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8. |
Bei Vereinsaustritt gelten die Kündigungsfristen gem. der jeweils gültigen Vereinssatzung.
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9.
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Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben und im einzelnen festgelegt werden.
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10. |
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
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11. |
Eine Passivstellung des Mitgliedsbeitrages bei Kündigung ist nicht möglich. Eine Passivstellung kann vom Vorstand beschlossen werden, sollte das Mitglied für mindestens ein Jahr im Verein verbleiben.
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Weede, 18.01.2013 |